Aufzugsanlagen und Fahrtreppen gehören zu den sichersten Transportmitteln weltweit. Damit das so bleibt, wurden und werden umfangreiche Sicherheitsvorschriften entwickelt. 

Aufzugsanlagen gelten als das sicherste Verkehrsmittel. Die Anzahl Unfälle ist dank der zahlreichen Sicherheitsanforderungen klein.

Produktesicherheitsgesetz
Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG, SR 930.11) bildet die gesetzliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Neuanlagen und Ersatzanlagen gemäss der Aufzugsverordnung (AufzV, SR 930.112) sowie von Modernisierungen.

Obligationenrecht
Für den sicheren Betrieb der Anlage ist der Eigentümer des Aufzuges verantwortlich. Das Aufzugsunternehmen gibt dem Eigentümer die Aufzugsdokumentation für die Wartung und die Inspektion sowie eine Betriebsanleitung ab.

Kantonale Vorschriften
Vier Kantone (ZH, GE, TI, GL) haben Vorschriften zwecks Erhöhung der Sicherheit bei bestehenden Anlagen erlassen. Im Kanton Zürich heisst diese Vorschrift ESBA, im Kanton Genf L5.

Brandschutzvorschriften
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF ist für die Ausarbeitung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften für Gebäude verantwortlich.

Behindertengerechtes Bauen
Merkblatt VSA