Fahrtreppen und Fahrsteige müssen die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenverordnung (MaschV SR 819.14) erfüllen.
Der Stand der Technik in Bezug auf das Design und die Konstruktion von Fahrtreppen und Fahrsteigen in den Europäischen Normen (EN 115-1+A1:2010) festgelegt.
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