Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Neuinstallation und Inbetriebnahme von Aufzügen und Fahrtreppen. Sollten Sie auf eine Frage keine Antwort finden zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Es gelten die aktuellen Versionen der Gesetze und Normen.
Welche Vorschriften gelten für Beförderungsanlagen für Behinderte?
- Behindertengleichstellungsgesetz SR 151.3
- Behindertengleichstellungsverordnung SR 151.31
- Kantonale Baugesetze
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit SR 930.11
- Verordnung über die Produktesicherheit SR 930.111
- Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen SR 930.112
- Verordnung über die Sicherheit von Maschinen SR 819.14
- Europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- SN 521 500 Hindernisfreie Bauten
- SN EN 81-70 Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen, einschliesslich Personen mit Behinderungen
Braucht es eine Konformitätserklärung des Montagebetriebs?
Ja. Für Neu- und Ersatzanlagen braucht es eine Konformitätserklärung des Montagebetriebs. Diese gilt als Nachweis für die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäss der entsprechenden EU-Richtlinie.
Welche Durchführungsorgane sind für Aufzugskontrollen von neuen Aufzügen zuständig?
Für die Kontrolle neu in Verkehr gebrachter Aufzüge, Ersatzanlagen und Modernisierungen ist im betrieblichen Bereich die Suva, und im nichtbetrieblichen Bereich das Eidgenössische Inspektorat für Aufzüge (SVTI/EIA) zuständig.
Welche Gesetze und Verordnungen gelten für neue Personen- und Lastenaufzüge?
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit SR 930.11
- Verordnung über die Produktesicherheit SR 930.111
- Verordnung über die Sicherheit von Aufzügen SR 930.112
- Verordnung über die Sicherheit von Maschinen SR 819.14
- Europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Weitere Bundesgesetze (BehiG; GSchG) und Verordnungen
- Brandschutzvorschriften (VKF) und kantonale Baugesetze und Bauverordnungen
Welches sind die wichtigsten Normen der EN81-Reihe für neue Personen- und Lastenaufzüge?
- EN 81-20 «Sicherheit von Personen- und Lastenaufzügen»
- EN 81-50 «Prüfungen von Aufzugskomponenten»
- EN 81-28 «Fernnotruf für Aufzüge»
- EN 81-70 «Aufzüge für Personen mit Behinderung»
- EN 81-72 «Feuerwehraufzüge)
- EN 81-73 «Verhalten von Aufzügen im Brandfall»
Welche Vorschriften gelten für Aufzüge ausserhalb des Geltungsbereichs der Aufzugsverordnung?
- Bundesgesetz über die Produktesicherheit SR 930.11
- Verordnung über die Produktesicherheit SR 930.111
- Verordnung über die Sicherheit von Maschinen SR 819.14
- Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Weitere Bundesgesetze (BehiG) sowie Verordnungen (BehiV)
- VKF Brandschutzvorschriften und kantonale Baugesetze und Bauverordnungen
- Anwendbare harmonisierte Normen der EN81er-Reihe der Maschinenrichtlinie