Kündigung / Widerruf von Wartungsverträgen

Frage: Kann ein Wartungsvertrag zu jeder Zeit gekündigt bzw. widerrufen werden?
Der Wartungsvertrag ist ein werkvertragsähnliches Dauerschuldverhältnis. Er kann nur aus wichtigen Gründen (z.B. wiederholte Vertragsverletzungen einer Vertragspartei) ausserordentlich gekündigt werden. Das jederzeitige Widerrufsrecht gemäss Art. 4040 OR (Auftrag) ist auf den Wartungsvertrag nicht anwendbar.