Als Neuinstallationen gelten neue Aufzüge und Ersatzanlagen. Aufzüge können Kleingüter-, Personen-, Auto- oder Schrägaufzüge sein.
Aufzüge müssen die Sicherheits- und Gesundheitsanforderung der Aufzugsverordnung (AufzV, SR 930.112) und der Maschinenverordnung (MaschV SR 819.14) erfüllen.
Der Stand der Technik in Bezug auf das Design und die Konstruktion von Aufzügen ist in den europäischen Normen (EN81-20/50:2014) festgelegt.
In Bezug auf die Be- und Entlüftung von Aufzugsschächten und Maschinenräumen hat der VSA ein entsprechendes Merkblatt auf Deutsch, Französisch und Italienisch erstellt.
Die VSA-Mitglieder unterstützen Sie in der Planung und Realisation Ihrer Aufzugsanlage.