Aufzugsanlagen und Fahrtreppen gehören zu den sichersten Transportmitteln weltweit. Damit das so bleibt, wurden und werden umfangreiche Sicherheitsvorschriften entwickelt.
Aufzugsanlagen gelten als das sicherste Verkehrsmittel. Die Anzahl Unfälle ist dank der zahlreichen Sicherheitsanforderungen klein.
Produktesicherheitsgesetz
Das Produktesicherheitsgesetz (PrSG, SR 930.11) bildet die gesetzliche Grundlage für das Inverkehrbringen von Neuanlagen und Ersatzanlagen gemäss der Aufzugsverordnung (AufzV, SR 930.112) sowie von Modernisierungen.
Obligationenrecht
Für
den sicheren Betrieb der Anlage ist der Eigentümer des Aufzuges
verantwortlich. Das Aufzugsunternehmen gibt dem Eigentümer die
Aufzugsdokumentation für die Wartung und die Inspektion sowie eine
Betriebsanleitung ab.
Kantonale Vorschriften
Vier
Kantone (ZH, GE, TI, GL) haben Vorschriften zwecks Erhöhung der
Sicherheit bei bestehenden Anlagen erlassen. Im Kanton Zürich heisst
diese Vorschrift ESBA, im Kanton Genf L5.
Brandschutzvorschriften
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF ist für die Ausarbeitung der Schweizerischen Brandschutzvorschriften für Gebäude verantwortlich.
Behindertengerechtes Bauen
Merkblatt VSA