Aufzugsanlagen haben eine lange Lebensdauer. Daher entspricht ein vor Jahren eingebauter Aufzug nicht dem neusten Stand der Technik.
Der Eigentümer der Aufzugsanlage ist für den sicheren Betrieb des Lifts verantwortlich (Art. 58 OR).

Einzelne Kantone haben verbindliche Vorschriften zwecks Erhöhung der Sicherheit des Lifts erlassen. Im Kanton Zürich gilt beispielweise die ESBA Richtlinie.

In der ganzen Schweiz sind zusätzlich für Personen- und Lastenaufzüge in Betrieben die SUVA-Anforderungen zu beachten.

Grundlage für die Modernisierung von Aufzugsanlagen ist der VSA-Leitfaden in DeutschFranzösisch und Italienisch . Der VSA-Leitfaden steht allen Interessierten kostenlos zur Verfügung.

In Sachen Lifttelefonie finden Sie hier unser Merkblatt.

Für Modernisierungsmassnahmen sind die VSA-Mitglieder Ihre kompetenten Ansprechspartner.

Auch ältere Aufzüge brauchen Sicherheit.