Um Fahrtreppen und Fahrsteige in einem sicheren Betriebszustand zu halten, ist eine regelmässige Wartung und Modernisierung erforderlich.

Die fachgerechte Pflege der Anlagen sichert überdies den Wert und die Attraktivität der Liegenschaft.

Der Anlageneigentümer ist für den sicheren Betrieb verantwortlich (Art. 58 OR).